Buchungsbedingungen
Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag
• Der
Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung
bestellt und zugesagt ist, oder falls eine Zusage aus
Zeitgründen nicht
mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
• Der
Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die
Vertragspartner zur
Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche
Dauer der Vertrag
abgeschlossen ist. Eine einseitige Kündigung ist nicht
möglich.
• Der
Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem
Gast Schadenersatz zu leisten.
• Der
Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen
Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu
zahlen,
abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.
• Der
Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch
genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um
Ausfälle
zu vermeiden. Bis anderweitige Vergabe der Wohnung hat der Gast
für die
Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu zahlen.
• Gerichtsstand
ist der Betriebsort. Der Abschluß einer
Reiserücktrittskostenversicherung ist daher durchaus zu
empfehlen.